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AGB

Klare Regeln für Ihren Erfolg – Transparenz und Fairness in unseren AGB

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Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Agentur ist die Erbringung der im Angebot ausgewiesenen Leistungen. Beide Vertragspartner sehen sich in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden und vereinbaren die nachfolgenden Regelungen.

A. Auftrag
Der Kunde beauftragt die Agentur verbindlich mit der im Angebot aufgeführten Leistung durch Unterzeichnung des Angebots. Die Agentur nimmt diesen Auftrag an, indem sie das Angebot ebenfalls unterzeichnet und dem Kunden zur Verfügung stellt.

B. Grundsätze der Zusammenarbeit
Leistungserbringung
Die Agentur erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien. Falls keine spezifischen Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Leistungserbringung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
Kommunikation

Die Vertragsparteien verständigen sich regelmäßig über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der Leistungen. Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifel an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen Vertragspartners sind unverzüglich mitzuteilen.

Termine
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Andernfalls gelten sie als Zieltermine, die im Rahmen des Projektmanagements angepasst werden können. Der Kunde kann bei Verzögerungen die Erbringung ausstehender Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anmahnen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Leistung fällig, es sei denn, die Frist kann unverschuldet nicht eingehalten werden.

Höhere Gewalt
Sollte die Agentur durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z. B. Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder Naturkatastrophen, an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert sein, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Die Agentur wird den Kunden über den Eintritt solcher Umstände unverzüglich informieren.

Rechtliche Prüfung
Eine rechtliche Prüfung der Leistungsergebnisse der Agentur, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, ist nicht Aufgabe der Agentur, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart und im Angebot festgehalten.

Personal und Mitarbeiter
Die Agentur setzt qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein und entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch von Mitarbeitern. Die Agentur bleibt weisungsbefugt gegenüber ihren Mitarbeitern, die nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert werden und kein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden eingehen.

Durchführung der Leistungen
Die Agentur ist hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlich frei.

Übergabe des finalen Produkts
Die Übergabe des finalen Produkts an den Kunden erfolgt erst nach ordnungsgemäßem Vertragsende und der Begleichung der Schlussrechnung.

C. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt die Leistungen entsprechend dem Angebot.

D. Mitwirkung des Kunden

Unterstützungspflicht und Genehmigungen
Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Datenmaterial. Genehmigungen sind rechtzeitig zu erteilen, um den Arbeitsablauf der Agentur nicht zu beeinträchtigen. Mehraufwendungen aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden können der Agentur in Rechnung gestellt werden.

Verantwortlichkeit für Inhalte des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Bei Ansprüchen Dritter stellt der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen frei, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.

E. Einsatz von Subunternehmern und Fremdleistungen
Subunternehmer und freie Mitarbeiter
Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer oder freie Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen der Agentur gemäß § 278 BGB.

Fremdleistungen Dritter
Fremdleistungen Dritter werden von der Agentur im Namen und auf Rechnung der Agentur erbracht, sofern nicht anders vereinbart.

F. Vergütung der Agentur
Leistungen und Vergütung
Die Vergütung erfolgt entsprechend den Angaben im Angebot und ist nach den dort festgelegten Bedingungen zu zahlen.

Fälligkeit
Die Rechnungen der Agentur sind gemäß den Vorgaben im Angebot zu begleichen. Ist im Angebot nichts geregelt, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig.

Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die über das Angebot hinausgehen oder den dort genannten Rahmen überschreiten, werden separat abgerechnet. Hierfür wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt, der nach Zustimmung des Kunden die Grundlage für die weitere Leistungserbringung bildet.

Verzugszinsen und Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 20 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Zusätzlich kann die Agentur eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 65 Euro pro Mahnung erheben.

G. Abruf von Agenturleistungen (Auftragsvergabe)
Briefing
Grundlage der Tätigkeit der Agentur ist das Briefing durch den Kunden. Bei mündlichen Briefings ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das vom Kunden gegengezeichnet wird.

Auftragserteilung
Der Kunde erteilt den Auftrag durch Unterzeichnung des Angebots auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

H. Änderungen von Arbeiten (Change Request)
Mitteilung und Bestätigung
Nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen sind der Agentur frühzeitig und konkret mitzuteilen und bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Agentur.

Leistungseinstellung
Ist die ursprünglich beauftragte Leistung aufgrund der Änderungen nicht oder nur teilweise durchführbar, kann die Agentur die weitere Leistungserbringung einstellen. Widerspricht der Kunde der Leistungseinstellung, setzt die Agentur die ursprüngliche Leistungserbringung fort.

Mehrkosten
Durch den Change Request entstehende Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

I. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung
Übertragung der Nutzungsrechte
Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen gehen im erforderlichen Umfang auf den Kunden über. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung der Agentur.

Rechte Dritter
Zieht die Agentur Dritte zur Vertragserfüllung heran, werden die Nutzungsrechte an deren Leistungen im erforderlichen Umfang für den Kunden erworben. Mehrkosten, die durch die Rechteerwerbung entstehen, trägt der Kunde.

Verwendung zu Eigenwerbezwecken
Die Agentur darf die Arbeitsergebnisse zu Eigenwerbezwecken verwenden, auch nach Vertragsende und unter Nennung des Kundennamens.

Software-Erstellung
Der Sourcecode und die entsprechende Dokumentation von durch die Agentur erstellter Software sind nicht Teil der Rechteeinräumung und müssen gesondert vereinbart werden.

Nicht genutzte Leistungen
Nutzungsrechte an abgelehnten, abgebrochenen oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzten Leistungen verbleiben bei der Agentur.

Zusätzliche Nutzungsrechte
Jede zusätzliche Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur und muss gesondert vergütet werden.

J. Haftung
Haftungsausschluss
Die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, ausgenommen sind wesentliche Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, Ansprüche aus Garantie sowie aus dem Produkthaftungsgesetz.

Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.

Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren ab vollständiger Erbringung der beauftragten Leistungen.

K. Einsatz von Fremdleistungen
Mängelansprüche bei Fremdleistungen
Bei Mängeln, die auf ein fehlerhaftes Erzeugnis eines Dritten zurückzuführen sind, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche der Agentur gegenüber dem Dritten beschränkt, sofern die Agentur den Mangel nicht zu vertreten hat.

L. Geheimhaltung / Unterlagen des Kunden
Schutz vertraulicher Informationen
Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung zu nutzen.

Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für öffentlich bekannte Informationen oder solche, die die Agentur ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten erlangt hat.

Herausgabe und Vernichtung von Unterlagen
Die Agentur ist verpflichtet, alle erhaltenen oder erstellten Dokumente nach Vertragsende an den Kunden herauszugeben oder auf dessen Wunsch zu vernichten.

Verpflichtung der Erfüllungsgehilfen zur Vertraulichkeit
Die Agentur verpflichtet ihre Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung der Geheimhaltungspflichten.

M. Datenschutz
Beide Vertragspartner verpflichten sich, die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

N. Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung des vom Kunden unterzeichneten Angebots durch die Agentur und endet mit der vollständigen Leistungserbringung, es sei denn, es wird ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart.

O. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Agentur, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.

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